Rechtschutz Vergleich
Wer sich für eine Rechtsschutzversicherung entschieden hat, sollte im Vorfeld einen ausführlichen Rechtschutz Vergleich durchführen, da auch in diesem Bereich zahlreiche Angebote zu verschiedenen Konditionen offeriert werden.
Die “herkömmliche” Rechtsschutzversicherung gilt für alle nicht selbstständig tätigen Personen. Es besteht die Möglichkeit entweder einen Single Tarif zu beantragen oder die gesamte Familie zu versichern. Zur Familie zählt der Ehepartner oder auch der in eheähnlicher Beziehung lebende Partner, falls dieser im Antrag angegeben ist. Im Familientarif sind minderjährige Kinder ebenso versichert. Ebenfalls volljährige Kinder, wenn sie unverheiratet sind und sich in der Schule befinden, sind mitversichert. Die Mitversicherung von Kindern kann in älteren Tarifen auf das 27. Lebensjahr limitiert sein.
Unternehmen und Selbstständige haben keine Möglichkeit den Tarif für Nichtselbstständige zu beantragen - auch nicht, falls nur private Rechtsfälle versichert werden sollten - . Auch für Selbstständige gibt es Tarife, mit denen nur der private Bereich versichert werden kann. Aus diesem Grunde sollte man den so genannten Kompakt-Firmenrechtsschutz beantragen. Rechtsschutz Vergleich.
Rechtsfälle, die versichert werden können:
Rechtsfälle, die im privaten Bereich versichert sind: Beratung im Familien und Erbrecht, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten, Schadenersatz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, vor Sozialgerichten, Vertrags- und Sachenrecht.
In manchen Tarifen gibt es zusätzliche Deckungseinschlüsse, wie beispielweise den Opfer- oder Straf- Rechtsschutz.
Eine Berufsrechtsschutzversicherung ist es möglich nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz zu beantragen und bietet Schutz vor sämtlichen Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis. Wenn man beispielweise entlassen wird, übernimmt die Berufsrechtsschutzversicherung eine eventuelle Wiedereinstellungsklage.
Gerade im Verkehr kann es schnell zu Streitigkeiten kommen, zum Beispiel nach einem Unfall. Mit dem Verkehrsrechtsschutz sind nicht nur der Fahrer, sondern auch Fahrgäste, Fußgänger bzw. Radfahrer versichert.
Der Wohnungsrechtsschutz offeriert Versicherungsschutz bei Streitigkeiten rund um das Haus, Wohnung oder Grundstück. Man kann auch vermietete Objekte versichern.
Für Schäden, die schon vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit entstanden sind, wird von den Rechtsschutzversicherern kein Versicherungsschutz übernommen.
Ein genauer Versicherungsvergleich lohnt sich auf jeden Fall auch in diesem Bereich, um vom umfassenden Rechtschutz profitieren zu können.
Die beste Versicherung ist sinnlos, falls sie im Schadensfall nicht leistet. Aus diesem Grunde sollte man darauf achten, dass eine Rechtschutzversicherung nicht jeden Fall übernimmt.
Juristische Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, mit dem Versicherungsnehmer oder von mitversicherten Personen untereinander sind in der Regel ausgeschlossen. Absichtlich begangene Straftaten, Spekulationsgeschäfte, Spiel- und Wettverträge und das Gesellschafts- und Baurecht werden ebenso nicht übernommen. Streitigkeiten, die im Voraus keine Aussicht auf positives Ergebnis haben, sind vom Versicherungsschutz ebenfalls ausgeschlossen.
