Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Einkommensausfälle ab

Spielt die eigene Gesundheit nicht mehr mit, muss der Betroffene mit Einkommenseinbußen rechnen, die sich auch auf die Familienangehörigen auswirken. Ein guter Berufsunfähigkeitsschutz hilft, Einkommensausfälle auszugleichen. Jeder Arbeitnehmer sollte neben eine privaten Haftpflichtversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung im eigenen Versicherungsdepot führen. Im Mittelpunkt einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht neben den individuellen Vertragsbedingungen auch die Höhe der Rente, wenn der Ernstfall eingetreten ist.

Im Ernstfall drohen finanzielle Belastungen

Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist der Betroffene mit Einkommensausfällen konfrontiert. Wer dann mit Zusatzausgaben leben muss, wie die Kosten für eine Haushaltshilfe, stößt unweigerlich auf einen finanziellen Engpass. Wer auch nach einem beruflichen Aus durch eine schwere Erkrankung seinen Lebensstandard weiterhin aufrecht erhalten will, sollte sich frühzeitig für den wichtigen Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Doch muss die vertraglich vereinbarte Rente auch ausreichen, den Einkommensknick aufzufangen. Der Antragsteller sollte die Rentenhöhe so ansetzen, dass diese das bisherige Nettoeinkommen zu wenigstens 75 Prozent abdeckt.

Steigende Kosten frühzeitig bedenken

Im Laufe der Zeit kann eine steigende Inflationsrate die im Ernstfall in Aussicht gestellte Rente beeinträchtigen. Mit einer Nachversicherungsgarantie sollte der Versicherter sich die Möglichkeit sichern, die Rentenhöhe anzuheben, was naturgemäß mit einer Beitragserhöhung verbunden ist. Bei einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich sollte jeder, der sich für diesen privaten Schutz entscheidet auch darauf achten, dass keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird.

Pauschale oder gestaffelte Leistungen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt immer dann eine Rente, wenn ein Versicherter seinen Beruf über einen Zeitraum von wenigstens einem halben Jahr nicht mehr ausüben kann und dies zu wenigstens 50 Prozent. In diesem Fall erhält der Versicherte seine vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Einige Versicherer bieten alternativ dazu auch besondere Staffelregelungen an. Bei dieser Variante kann der Betroffene einen Teil der Rente bereits ab einem Invaliditätsgrad ab 25 Prozent in Anspruch nehmen. Jedoch bedeutet dies auch, dass die volle Rentenhöhe erst ab einer höhergradigen Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Diese sogenannte Staffelregelung erweist sich immer dann als lohnend, wenn der Versicherungsnehmer nach und nach durch eine Erkrankung berufsunfähig wird. Verbunden damit ist aber auch, dass der Versicherte die Verschlechterung seines Gesundheitszustandes kontinuierlich nachweisen muss. Dieses Kriterium gehört unter anderem bei einem Vergleich auf den Prüfstand, wenn der individuell passende Berufsunfähigkeitsschutz gefunden werden soll.

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