Die Funktionsweise der Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung war lange Zeit eine der wichtigsten Spar- und Versicherungsformen in Deutschland. Auch heute ist sie, allerdings mit sinkender Tendenz, noch weit verbreitet. Sie vereint die Vorsorge für Angehörige bei Todesfall mit Sparleistungen für das Alter bei Erleben.
Die Kapitallebensversicherung als Mischform
Das kennzeichnende Merkmal dieser Versicherungsart ist, dass Versicherungsnehmer in zweierlei Hinsicht mit ihr Vorsorge betreiben können. Bei Abschluss einer Police wird jeweils eine Altersgrenze angesetzt: Stirbt der Abschließende vor dieser, erhalten von ihm bestimmte Angehörige oder andere Personen eine Todesfallleistung. Erreicht er dagegen die vereinbarte Grenze, erhält er eine Einmalleistung. Eine solche Versicherung hat damit den Vorteil, dass eine ausgewählte Person wie zum Beispiel der Ehepartner oder die -partnerin für den tragischen Fall des Todes abgesichert ist. Oftmals sind Hinterbliebene nämlich nicht nur mit Trauer konfrontiert, sondern auch mit finanziellen Schwierigkeiten. Andernfalls kann sich der Versicherungsnehmer bei Überschreiten der Altersgrenze über eine zum Teil beträchtliche Summe freuen, welche einen guten Grundstock zur Alterssicherung darstellen kann. Lebensversicherung verkaufen
Die Höhe der Leistungen
Bei den Leistungen ist zwischen Todes- und Erlebensfall zu unterscheiden. Todesfallleistungen sind im Vertrag klar in der Höhe definiert. Das gilt dagegen nur in beschränktem Maß, wenn der Versicherungsnehmer selbst Berechtigter der Leistungen ist. Eine gewisse Planbarkeit besteht aber dadurch, dass der Gesetzgeber Kapitallebensversicherungen reguliert. Die erbrachten Sparleistungen sind damit garantiert, zudem kommt ein zu gewährender Garantiezins von zurzeit 1,75 %. Allerdings sollten Kunden beachten, dass nur ein Teil ihrer Beiträge als Sparbeträge gelten. Abzuziehen sind davon unter anderem Provisionen und Kosten für die Verwaltung. Bei diesen 1,75 % handelt es sich um eine Mindestverzinsung: Darüber hinaus kann es bei einer Kapitallebensversicherung zudem Überschussbeteiligungen geben. Für diese gibt es von den Versicherern aber nur Prognosen, Kunden können diese nicht als sicher betrachten. Insgesamt ist festzustellen, dass die Kapitallebensversicherung in den letzten Jahren an Attraktivität verloren hat. Das liegt vor allem daran, dass der Garantiezins vom Gesetzgeber stark abgesenkt wurde. So betrug dieser Mitte der Neunziger noch 4 %.
