Autoversicherung – Voll- und Teilkasko

Wenn man in Deutschland ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen möchte, dann benötigt man dazu vor allem eins, eine Autoversicherung. Sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit die Risiken, die von einem Auto durch die Inbetriebnahme ausgehen, für einen Schadenfall abgesichert sind. Dabei ist dann die Rede von der Kfz-Haftpflichtversicherung, denn nur diese ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Doch es gibt noch einige weitere Versicherungen, die man unter dem Oberbegriff Autoversicherung zusammenfasst.

Die Kaskoversicherungen

Da wäre in erster Linie die sogenannte Kaskoversicherung. Sie tritt ein, wenn man an seinem eigenen Fahrzeug einen Schaden hat, der nicht durch jemand anderes ausgeglichen wird. Die Kaskoversicherung wird unterteilt in eine Teilkasko- und eine Vollkaskoversicherung. Es gibt diese beiden Varianten jeweils mit und ohne Selbstbeteiligung. Schließt man eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung ab, dann wird in einem Schadenfall die Schadensumme von der Gesellschaft um genau diese Selbstbeteiligung gekürzt. Das gilt sowohl für die Teilkasko als auch für die Vollkasko. Aber es gibt noch einen wesentlichen Unterschied zwischen diesen beiden Varianten der Autoversicherung.

Vollkasko

Bei einer Vollkaskoversicherung werden die Beiträge berechnet wie bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Fahrzeug wird in eine Typenklasse eingeteilt und in eine Regionalklasse. Die Typenklasse legt fest, wie oft ein Fahrzeug gleichen Typs in Schadenfälle verwickelt worden ist. Die Regionalklasse bestimmt das Gebiet, indem sich der Wohnsitz des Fahrzeughalters befindet. Sollte in diesem Gebiet eine hohe Schadenquote liegen, dann wirkt sich das für den Kunden negativ auf die Beitragshöhe aus. Dazu wird bei der Vollkaskoversicherung ebenso wie bei einer Haftpflichtversicherung ein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt.

Teilkasko

Bei der Teilkaskoversicherung verhält es sich im Prinzip ähnlich, allerdings entfällt hier die Einstufung mit dem Schadenfreiheitsrabatt. Das hat zur Folge, dass der Beitrag für eine Teilkaskoversicherung in einem Schadenfall nicht ansteigt. Das geschieht jedoch bei der Vollkasko- und bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn man die Autoversicherung im Kaskobereich mit Selbstbeteiligung wählt, dann bekommt man einen günstigeren Beitrag, da man das Risiko im Schadenfall gemindert hat.

Online Vergleiche

Wie so viele andere Dinge kann man auch eine Autoversicherung über das Internet abschließen. Es gibt sogar Internetportale, die einen Vergleich der unterschiedlichen Anbieter einer Autoversicherung vornimmt. Man sucht sich nach diesem Vergleich das passende Angebot heraus und kann dann sofort online den Vertrag abschließen. Da mittlerweile fast jeder Haushalt an das Internet Anbindung hat, sind diese Abschlüsse für eine Autoversicherung keine Seltenheit mehr. Man nutzt den Service des Vergleichs und des anschließenden Online-Vertragsabschlusses und spart dabei meist noch Geld.

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