Private Krankenversicherung Vergleich
Eine Private Krankenversicherung ist in erster Linie nur für besser verdienende Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Freiberufler möglich. Wer als Arbeitnehmer nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, welche im Jahr 2010 bei einem Verdienst von 49.950 Euro liegt ist automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Allen Personen, welche über dieser Grenze liegen, steht es frei sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern oder ob Sie in eine private Krankenversicherung wechseln.
Vor allem bei den immer wider aktuellen Themen wie Gesundheitsreformen, Leistungskürzungen und Zusatzbeiträge stellt sich schnell die Frage, ob gesetzlich oder doch besser privat Versichert. Wer mit dem Gedanken spielt sich in einer privaten zu Versichern, tut gut zuvor einen privaten Krankenversicherung Vergleich durchzuführen. Hier stellt sich meistens schnell raus, dass in der privaten erhebliche Einsparpotenziale wie im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sind.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte dennoch nicht voreilig entscheiden werden. So sollte man sich zuvor genau Gedanken über die eventuelle Lebensplanung machen. Denn wenn Kinder mit versichert werden sollten welche in der gesetzlichen KV normalerweise kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung versichert sind, kann die privat KV auch schnell zu einem nicht unerheblichen Kostenfaktor werden. Im Regelfall ist aber die Private Krankenversicherung für Alleinstehende und Singles deutlich günstiger als die GKV.
Besonders ist die private Krankenversicherung für junge und gesunde Leute interessant, da sich der Beitrag nicht wie in der GKV nach dem Einkommen richtet sondern nach Faktoren wie: Alter, Geschlecht, Leistungswünsche und Gesundheitszustand. Bei älteren Personen, welche schon gesundheitliche Probleme hatten werden meist von den Versicherungsunternehmen Prämienzuschläge erhoben.
Eine Kündigung der Vorversicherung sollt immer erst dann erfolgen, wenn Sie von der neuen Versicherung eine Aufnahmebestätigung und den Versicherungsschein erhalten haben.
